Nürnberg, 16. Oktober 1946. Kurz nach 1 Uhr nachts erlosch das Leben von Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel am Galgen des Nürnberger Gefängnisses – doch sein Ende geriet zu einem der verstörendsten Akte der Nachkriegsjustiz, als der 64-jährige Kriegsverbrecher nicht durch einen schnellen Genickbruch starb, sondern nach Angaben von Augenzeugen bis zu 28 Minuten lang qualvoll um sein Leben rang.

Keitel, der am 1. Oktober 1946 vom Internationalen Militärtribunal in allen vier Anklagepunkten für schuldig befunden worden war, hatte zuvor vergeblich beantragt, als Soldat von einem Erschießungskommando hingerichtet zu werden. Das Gericht lehnte ab mit der Begründung, seine Taten seien eher krimineller als militärischer Natur gewesen.
Der ehemalige Chef des Oberkommandos der Wehrmacht war nach Adolf Hitler die zweitmächtigste Person in der militärischen Hierarchie des Dritten Reiches. Seine Unterschrift findet sich unter zahllosen verbrecherischen Erlassen, darunter der berüchtigte Kommandobefehl vom Oktober 1942, der die Tötung gefangener alliierter Spezialeinheiten ohne Gerichtsverfahren anordnete.
Geboren am 22. September 1882 im Dorf Helmscherode bei Braunschweig, trat Keitel 1901 als Artillerieoffizier in die preußische Armee ein. Nach schwerer Verwundung in Flandern 1914 diente er im Generalstab und wurde nach dem Ersten Weltkrieg in die Reichswehr übernommen, wo er am illegalen Ausbau der deutschen Streitkräfte mitwirkte.
Sein Aufstieg unter den Nationalsozialisten verdankte sich weniger fachlicher Kompetenz als bedingungslosem Gehorsam. Unter seinen Kameraden trug er den Spottnamen „Lakeitel” – eine Anspielung auf seine devote Unterwürfigkeit gegenüber Hitler. Hermann Göring spottete, Keitel habe „den Geist eines Unteroffiziers im Körper eines Feldmarschalls”.
1938 wurde Keitel Chef des neu geschaffenen Oberkommandos der Wehrmacht und damit formal zweitmächtigster Mann nach Hitler. Diese Ernennung überraschte selbst den Generalstab, galt Keitel doch als für diese Aufgabe ungeeignet. Hitler schätzte ihn nicht wegen seiner Fähigkeiten, sondern weil er „so treu wie ein Hund” war.
Keitels Verstrickung in Kriegsverbrechen ist umfangreich dokumentiert. Am 12. September 1939 ergänzte er die Liste der zu ermordenden polnischen Bevölkerung um die „polnische Intelligenz”.
In den ersten drei Kriegsmonaten wurden rund 40. 000 ehemalige Regierungsbeamte, Reserveoffiziere, Gutsbesitzer, Geistliche und Angehörige der Intelligenz hingerichtet, darunter über 1. 000 Kriegsgefangene.
Im September 1941 erließ Keitel den Befehl, dass der Verlust eines deutschen Soldaten mit der Hinrichtung von 50 bis 100 Kommunisten beantwortet werden müsse. Er unterzeichnete den „Erlass Nacht und Nebel”, der die spurlose Entführung von Widerstandskämpfern bei Nacht erlaubte. In Westeuropa wurden aufgrund dieses Erlasses etwa 7.
000 Personen verhaftet, verhört, gefoltert und in Konzentrationslager deportiert.
Besonders belastend war Keitels Rolle bei der Verfolgung der Attentäter des 20. Juli 1944. Er saß nicht nur im Ehrengericht des Heeres, das viele beteiligte Offiziere überführte, sondern schickte auf Hitlers Befehl zwei Generäle zu Erwin Rommel, dem legendären „Wüstenfuchs”, und stellte ihn vor die Wahl zwischen Selbstmord und Kriegsgericht.
Rommel wählte den Freitod mit einer Zyankali-Kapsel, um seine Familie zu schützen.
Am 8. Mai 1945 unterzeichnete Keitel in Berlin die endgültige deutsche Kapitulationsurkunde – jenes Dokument, das die bedingungslose Kapitulation Nazi-Deutschlands an allen Fronten und das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa besiegelte. Die Sowjetunion hatte darauf bestanden, dass nicht Alfred Jodl, sondern der Oberbefehlshaber aller deutschen Streitkräfte persönlich unterzeichnen müsse.
Während der Nürnberger Prozesse gab Keitel zu, von der Rechtswidrigkeit vieler Hitler-Befehle gewusst zu haben, beharrte jedoch darauf, sie nur auf Befehl ausgeführt zu haben. Die Gräueltaten hätten sich „Schritt für Schritt und ohne jegliche Vorkenntnis der Folgen entwickelt”. Der Gefängnispsychiater Gilbert beschrieb Keitel als Mann ohne mehr Rückgrat „als eine Qualle”.
In seinen letzten Stunden empfing Keitel das Abendmahl und sagte zum Gefängniskaplan: „Sie haben mir mehr geholfen als Sie ahnen. Möge Christus mein Retter mir auf dem ganzen Weg – ich werde ihn so sehr brauchen.” Seine letzten Worte vor dem Galgen galten dem deutschen Volk: „Ich rufe den allmächtigen Gott an, sich des deutschen Volkes zu erbarmen.
Mehr als zwei Millionen deutsche Soldaten sind vor mir für das Vaterland in den Tod gegangen. Ich folge nun meinen Söhnen – alle für Deutschland.”
Die Hinrichtung selbst geriet zur Katastrophe. Nach übereinstimmenden Berichten waren die Falltüren der Galgenkonstruktion zu klein bemessen und die verwendeten Seile zu kurz. Der amerikanische Armee-Sergeant John C.
Woods, der an diesem Tag zehn Nazi-Kriegsverbrecher hinrichtete, soll seine Arbeit absichtlich schlecht verrichtet haben, um die Verurteilten leiden zu lassen.
Keitel erlitt beim Fall durch die zu enge Öffnung schwere Kopfverletzungen. Da das Seil zu kurz war, um ihm das Genick zu brechen, dauerte sein Todeskampf nach Zeugenaussagen 28 lange Minuten, bevor er schließlich erstickte. Sein Leichnam wurde anschließend eingeäschert und die Asche in der Isar verstreut.

Wilhelm Keitel hinterließ eine Frau und sechs Kinder, von denen eines früh starb. Sein jüngster Sohn Hans-Georg fiel im Juli 1941 während des deutschen Angriffs auf die Sowjetunion – jenes Angriffs, den Keitel selbst mit geplant hatte. Sein ältester Sohn Karl-Heinz geriet am Ende des Krieges in sowjetische Kriegsgefangenschaft.
Die Nürnberger Prozesse, die nach mehr als zehnmonatigen Verhandlungen am 1. Oktober 1946 ihre Urteile verkündeten, verurteilten zwölf der 21 Angeklagten zum Tode. Sie waren der erste von vielen Kriegsverbrecherprozessen nach dem Zweiten Weltkrieg und sollten eine Warnung für Kriegsverbrecher und Diktatoren auf der ganzen Welt werden.
Keitels Fall bleibt ein Mahnmal für die Frage der Verantwortung: Kann sich ein Militärführer auf Befehlsnotstand berufen, wenn er die Rechtswidrigkeit seiner Handlungen kannte? Das Internationale Militärtribunal beantwortete diese Frage mit einem klaren Nein – und sandte damit ein Signal, dass blinde Gefolgschaft keine Entschuldigung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt.
Für Wilhelm Keitel wurden keine Tränen vergossen. Sein Name steht bis heute für die fatale Verbindung von militärischer Pflichterfüllung und moralischer Verantwortungslosigkeit – eine Lektion, die angesichts aktueller Konflikte nichts von ihrer Aktualität verloren hat.