Krakau – Am 13. September 1946 wurde der frühere SS-Hauptsturmführer und Kommandant des Konzentrationslagers Płaszów, Amon Leopold Göth, im Gefängnis Montelupich in Krakau durch den Strang hingerichtet. Der 37-jährige Österreicher, den Überlebende nur den „Schlächter von Płaszów” nannten, starb nur wenige Kilometer von jenem Ort entfernt, an dem er während der deutschen Besatzung Polens für die Ermordung tausender Menschen verantwortlich gewesen war.

Das Urteil war am 5. September 1946 vom Obersten Nationaltribunal Polens gefällt worden. Die Richter befanden Göth in allen fünf Anklagepunkten für schuldig.
Die Anklage lastete ihm die Verantwortung für den Tod von rund achttausend Menschen im Lager Płaszów an, dazu die Mitverantwortung für etwa zweitausend weitere Opfer bei der Liquidierung des Krakauer Ghettos.
Weitere Anklagepunkte betrafen die Anordnung der Deportation von etwa achttausend Menschen bei der Auflösung des Ghettos von Tarnów sowie die Anordnung von Mord und Deportation einer nicht näher bestimmbaren Zahl von Menschen bei der Räumung des Lagers. Schließlich wurde ihm die widerrechtliche Aneignung erheblicher jüdischer Vermögenswerte zur Last gelegt.
Der gebürtige Wiener, am 11. Dezember 1908 als einziges Kind katholischer Eltern geboren, war bereits 1930 der NSDAP beigetreten und galt damit als „Alter Kämpfer”. Nach dem „Anschluss” Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 kehrte er nach Wien zurück und nahm seine Parteitätigkeit wieder auf.
1940 trat er in die SS ein.
Im Februar 1943 übernahm Göth die Aufsicht über den Bau des 200 Hektar großen Konzentrationslagers Krakau-Płaszów und wurde dessen Kommandant. Bei seiner Antrittsrede soll er zu den Häftlingen gesagt haben: „Ich bin euer Gott.” Dieser Satz wurde zum Sinnbild einer Herrschaft, die von willkürlichen Hinrichtungen, Schikanen, Demütigungen und Folter geprägt war.
Der Lageralltag unterstand den strengen Regeln Göths. Nach dem Morgenappell wurden die Häftlinge zu ihren Arbeitsplätzen getrieben. Auf Fluchtversuche oder Sabotage stand in der Regel die Todesstrafe.
Auf Lebensmittelschmuggel standen hundert Peitschenhiebe. Erfolgreiche Fluchtversuche wurden mit der Hinrichtung jedes zehnten Häftlings in der Gruppe des Ausbrechers bestraft.
Es war nicht ungewöhnlich, dass Göth die Hinrichtungen persönlich vollstreckte. Eine seiner Morgenroutinen bestand darin, vom Balkon der eigens für ihn renovierten Villa auf Häftlinge zu schießen. Manchmal schoss er auch aus dem Fenster seines Büros auf Menschen, die sich zu langsam bewegten oder sich im Hof ausruhten.
Wenn er seinen Tirolerhut aufsetzte, war das für erfahrene Häftlinge das Signal, sich zu verstecken.

Seine beiden Hunde, eine Deutsche Dogge und ein Schäferhund-Mischling, waren darauf abgerichtet, Häftlinge zu zerfleischen. Nach der Ermordung eines Häftlings verlangte Göth dessen Personalkarte, um auch Angehörige zu töten, falls diese im Lager waren. Er wollte, wie es in den Ermittlungen hieß, keine unzufriedenen Menschen dort haben.
Göth tötete nach Zeugenaussagen wahllos und nahezu täglich. Ein falsch gedeuteter Blick genügte als Auslöser, weshalb die Häftlinge in seiner Anwesenheit möglichst auf den Boden schauten. In einem Fall erschoss er ein Opfer nur wegen einer vergessenen Ehrbezeigung.
Als er eine Frau beim Essen einer entwendeten Kartoffel erwischte, ließ er sie in einen großen Kessel mit siedend heißem Wasser werfen.
Die Überlebende Helen Jonas Rosenzweig sagte später aus: „Wenn wir ihn von weitem sahen, versteckten sich alle in Latrinen, wo immer sie sich verstecken konnten. Ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie sehr die Leute ihn fürchteten.” Mindestens fünfhundert Menschen soll Göth mit eigenen Händen getötet haben.
Während seiner Zeit in Płaszów lebte Göth komfortabel in einer Villa, besaß Autos und Pferde, die er im Lager ausritt. Er verfügte über einen Dolmetscher für seine Korrespondenz, einen Leibarzt und eine große Zahl persönlicher Bediensteter. Dazu gehörten mehrere Hausangestellte, Dienstmädchen, ein Stallbursche, ein Masseur, ein Chauffeur, ein Karosseriespezialist und ein Automechaniker für seinen Fuhrpark von drei PKWs.
Nachlässigkeit bei der Pflege und Wartung der Fahrzeuge wurde von Göth drakonisch bestraft. Auch das Küchenpersonal musste damit rechnen, bis zur Bewusstlosigkeit verprügelt zu werden, wenn die Portionen zu klein waren oder das Essen zu viel Salz enthielt. Einen jüdischen Koch erschoss er, weil die Suppe zu heiß war.
Seinem Schuhmacher drohten die gleichen Strafen, wenn er die falschen Materialien verwendete oder die Schuhe zu groß oder zu klein ausfielen. Pro Woche sollen bis zu sechs Paar Schuhe für Göth angefertigt worden sein.
Göth war nach den Feststellungen der Ermittler sexuell pervertiert und Alkoholiker. Er hatte kein Problem damit, jüdische Frauen im Lager zu vergewaltigen, obwohl nach dem Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre sexuelle Beziehungen zwischen Juden und Deutschen mit schweren Haftstrafen oder sogar dem Tod geahndet wurden. Nach dem Krieg schilderte sein ehemaliges Dienstmädchen, wie sie eines Tages das Wohnzimmer betrat, wo Göth betrunken und nackt mit einer Peitsche in der Hand befahl, sich auszuziehen.
Als sie sich weigerte, peitschte er sie aus und versuchte sie zu vergewaltigen. In seiner Villa veranstaltete Göth regelrechte Orgien und Saufgelage.

Zusätzlich zu seinen Aufgaben in Płaszów war Göth der verantwortliche Offizier für die Liquidierung von Gettos und Arbeitslagern, unter anderem in Tarnów und Krakau. Vor dem Zweiten Weltkrieg lebten etwa 25. 000 Juden in Tarnów, einer Stadt in Südpolen, rund 80 Kilometer östlich von Krakau.
Die Deportationen begannen im Juni 1942, als etwa 13. 500 Juden in das Tötungszentrum Bełżec gebracht wurden.
Während der Deportationen massakrierten deutsche SS- und Polizeikräfte hunderte Juden in den Straßen, auf dem Marktplatz, auf dem jüdischen Friedhof und in den Wäldern außerhalb der Stadt. Die überlebenden Juden wurden in ein Ghetto eingesperrt, das von einem hohen Holzzaun umgeben war. Die Lebensbedingungen waren schlecht, es herrschte Hunger, es fehlte an sanitären Einrichtungen.
Im September 1942 befahlen die Deutschen allen Ghettobewohnern, sich auf dem Targowica-Platz zu melden, wo sie einer Selektion unterzogen wurden. Etwa achttausend Menschen wurden als nicht arbeitsfähig eingestuft und in das Tötungszentrum Bełżec deportiert. Im November 1942 schickten die Deutschen eine weitere Gruppe von 2.
500 Menschen in die Tötungsanstalten.
Als die Deutschen im September 1943 beschlossen, das Ghetto von Tarnów zu zerstören, wurden von den überlebenden Juden siebentausend nach Auschwitz und dreitausend in das Konzentrationslager Płaszów deportiert. Ende 1943 wurde Tarnów als „judenfrei” eingestuft. Nach dem Krieg sagten mehrere Zeugen aus, dass Göth mindestens vierzig Frauen und Kinder während der Räumung des Ghettos persönlich erschoss.
Göth war nicht nur bei den Lagerinsassen verhasst, sondern auch bei seinen SS-Untergebenen, die er brutal behandelte und wegen geringster Vergehen vor ein SS- und Polizeigericht stellte. Als sich jedoch offenbarte, dass er selbst den gewaltigen Nazi-Apparat genutzt hatte, um sich enorm zu bereichern, war sein Sturz unausweichlich. Denn alles, was den ermordeten Juden gestohlen wurde, galt als Eigentum des Reiches.
Er stahl Wertgegenstände jeglicher Art, Diamanten, ausländische Devisen, Gemälde, Teppiche und Möbel. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich heraus, dass er Vermögenswerte im Wert von mehreren Millionen Reichsmark gestohlen hatte. Ende August 1944 wurde der erste Waggon mit Göths Raubgut auf dem Bahnhof von Oppeln sichergestellt, weitere folgten.

Am 13. September 1944 wurde Göth seines Amtes enthoben und von Gestapo-Beamten in seiner Villa in Płaszów verhaftet. Die SS beschuldigte ihn des Diebstahls jüdischen Eigentums, der unzureichenden Verpflegung der ihm unterstellten Häftlinge, des Verstoßes gegen die KZ-Vorschriften zur Behandlung und Bestrafung von Häftlingen sowie des unbefugten Zugangs von Häftlingen und Unteroffizieren zu den Personalakten des Lagers.
Die Verwaltung des Lagers Płaszów wurde SS-Obersturmführer Arnold Büscher übertragen. Am 15. Januar 1945 wurde das Lager geschlossen.
Göth wurde zunächst auf Kaution freigelassen, erneut verhaftet und dann wieder zum Dienst an der Waffe zwangsverpflichtet. Wegen gesundheitlicher Beschwerden wurde er in ein Lazarett nach Bad Tölz eingewiesen, wo er Anfang Mai 1945 durch Beamte des US-amerikanischen Counter Intelligence Corps wegen des Verdachts auf mögliche begangene Kriegsverbrechen verhaftet und in einem provisorischen Gefangenenlager auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Dachau inhaftiert wurde.
Ende Mai 1946 wurde Göth gemeinsam mit dem ehemaligen Kommandanten des Konzentrationslagers Auschwitz, Rudolf Höß, den polnischen Justizbehörden überstellt, wo er schließlich für seine Verbrechen vor Gericht gestellt wurde. Zwischen dem 27. August und dem 5.
September 1946 fand die Verhandlung vor dem Obersten Nationaltribunal Polens in Krakau statt.
Während des Verfahrens bestritt Göth rigoros alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Wenn er zu Gewaltexzessen während seiner Schreckensherrschaft aussagte, stellte er die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Frage und verteidigte sein Handeln damit, dass er lediglich Befehle als Soldat ausgeführt habe. Darüber hinaus zeigte sich Göth unbeeindruckt vom Verlauf der Verhandlung und brachte seine Verachtung für das Gericht zum Ausdruck, indem er sich demonstrativ die Fingernägel polierte.
Am 5. September 1946 wurde er in allen fünf Anklagepunkten für schuldig befunden und zum Tod durch den Strang verurteilt. Die Vollstreckung des Urteils am 13.
September 1946 verzögerte sich, da sich der vorbereitete Strick als zu lang erwies. Er musste wegen Göths Körpergröße von zwei Metern zweimal gekürzt werden. Erst der dritte Versuch gelang.
Göths letzte Worte waren „Heil Hitler”. Nach der Hinrichtung wurde sein Körper eingeäschert und die Asche in die Weichsel gestreut. Für Amon Göth wurden keine Tränen vergossen.
Das Urteil von Krakau steht bis heute für den Versuch, einen der brutalsten Vollstrecker der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik zur Verantwortung zu ziehen.