Die Nacht vor seiner Hinrichtung sollte Hermann Göring sterben – aber nicht am Galgen. Der mächtigste Mann des NS-Reiches nach Hitler, in allen vier Anklagepunkten zum Tode verurteilt, lag tot in…

Die Nacht vor seiner Hinrichtung sollte Hermann Göring sterben – aber nicht am Galgen. Der mächtigste Mann des NS-Reiches nach Hitler, in allen vier Anklagepunkten zum Tode verurteilt, lag tot in...

Am 16. Oktober 1946, kurz nach Mitternacht, schritt in der Turnhalle des Nürnberger Justizpalastes ein Mann nach dem anderen die dreizehn Stufen zum Galgen hinauf. Draußen lag die zerstörte Stadt in völliger Dunkelheit, drinnen hing der Geruch von frischem Holz und Kalk in der Luft. Die zehn zum Tode Verurteilten hatten Stunden zuvor ihre letzte Mahlzeit eingenommen, Würstchen, Kartoffelsalat und Tee.

Thumbnail

Doch einer fehlte an diesem Morgen, ausgerechnet der mächtigste von ihnen. Hermann Göring, ehemaliger Oberbefehlshaber der Luftwaffe und nach Hitler der zweite Mann des Reiches, war am Vorabend in seiner Zelle gestorben. Gegen 22:45 Uhr bemerkte ein Wachposten, dass sich der Reichsmarschall nicht mehr bewegte. Kurz darauf traf der Arzt ein, doch Göring war bereits tot.

Auf seinen Lippen fanden sich Glassplitter, im Mund Spuren von Kaliumzyanid. Er hatte sich dem Galgen entzogen. Die Frage, die sich den Alliierten in jener Morgendämmerung stellte, war die Frage nach dem Wie. Sie ist bis heute nicht endgültig beantwortet.

Der Justizpalast von Nürnberg galt als eines der am strengsten gesicherten Gefängnisse seiner Zeit. Die Zellen der 22 Angeklagten besaßen Beobachtungsschlitze, durch die Wachen alle drei Sekunden blickten. Die Gefangenen schliefen mit den Händen außerhalb der Decke, besaßen weder Gürtel noch Schnürsenkel und wurden bei jedem Besuch durchsucht. Die US-Armee, die für die Sicherheit verantwortlich war, kam im Laufe der Jahre zu drei verschiedenen Schlussfolgerungen über Görings Tod, keine davon konnte vollständig überzeugen.

Göring selbst hinterließ zwei Briefe. Einer, an das Gericht gerichtet, erklärte, er hätte eine Erschießung akzeptiert, aber niemals zugelassen, dass man ihn wie einen gewöhnlichen Verbrecher erhänge. Der zweite, an den Gefängniskommandanten Oberst Burton C. Andrus, entlastete die Wachen und behauptete, das Gift sei seit seiner Gefangennahme im Mai 1945 in seinem Besitz gewesen, versteckt in einem Cremetiegel.

Doch das Problem dieser Version war offensichtlich: Göring hatte über sechzehn Monate in alliierter Haft verbracht. Wenn er das Zyanid die ganze Zeit besessen hatte, warum wartete er bis zum Vorabend der Hinrichtung? Jahrzehntelang blieb die Sache ein Rätsel. Erst 2005 tauchte eine neue Theorie auf.

Die Los Angeles Times veröffentlichte das Geständnis von Herbert Lee Stivers, der 1946 als Neunzehnjähriger Wache in Nürnberg gedient hatte. Stivers behauptete, eine junge Deutsche habe ihn verführt und gebeten, Nachrichten in einem Füllfederhalter in Görings Zelle zu bringen. Beim dritten Mal, so sagte er, habe sie ihm erklärt, der Stift enthalte Medikamente. Er habe nichts geahnt.

Erst als Göring starb, habe er begriffen, was er tatsächlich in die Zelle geschmuggelt hatte. Die Militärbehörden bestätigten, dass Stivers tatsächlich dort gedient hatte, aber seine Geschichte wurde nie verifiziert. Der Historiker Michael Marrus von der Universität Toronto fasste es 2005 zusammen: Die Geschichte sei gerade noch plausibel, aber man werde es mit Sicherheit nie wissen. Göring war nicht die einzige offene Frage, die der Prozess hinterließ.

Da war Rudolf Hess, der stellvertretende Führer, der 1945 neben Göring auf der Anklagebank saß, mit leerem Blick und ohne irgendjemanden zu erkennen. Hess hatte vier Jahre in britischer Haft verbracht, seit er am 10. Mai 1941 in einer modifizierten Messerschmitt Bf 110 allein von Augsburg nach Schottland geflogen war. Sein Ziel war ein Treffen mit dem Herzog von Hamilton gewesen, dem er einen Friedensvorschlag Hitlers überbringen wollte.

Die Briten hatten ihn gefangen genommen, und Hitler, der am nächsten Tag davon erfuhr, ließ ihn öffentlich für geisteskrank erklären. Hess trat in Nürnberg auf, als leide er an totalem Gedächtnisverlust. Er erkannte Göring nicht, erkannte alte Weggefährten nicht, aß mechanisch und starrte ins Leere. Doch die Sache war kompliziert.

Hess hatte Amnesie bereits früher vorgetäuscht, und mitten im Prozess, am 30. November 1945, erklärte er vor Gericht, seine Gedächtnislücke sei simuliert gewesen. Er erinnere sich an alles. Wochenlang schien er diese Ankündigung zu bestätigen, erkannte Dokumente an, führte kohärente Gespräche.

Dann fiel er in den Zustand der Verwirrung zurück, und bis zum Ende des Verfahrens wusste niemand, was man ihm glauben sollte. Eine psychiatrische Kommission der vier Alliierten diagnostizierte eine hysterische Amnesie, die Hess aber nicht daran hindere, zu verstehen, was um ihn herum geschah. Das Gericht verurteilte ihn zu lebenslanger Haft. Hess wurde 1947 nach Spandau überführt, jenem Gefängnis in Berlin, das für sechshundert Gefangene gebaut worden war.

Im Laufe der Jahre entließen die Alliierten seine Mitverurteilten, bis Hess der einzige Insasse blieb. Die vier Siegermächte bewachten ihn im monatlichen Wechsel, und der Unterhalt des neunzigjährigen Mannes kostete Schätzungen zufolge über eine Million Dollar pro Jahr. Am 17. August 1987 wurde er tot im Gartenhaus des Gefängnisses gefunden, ein abgerissenes Elektrokabel um den Hals.

Die offizielle Version lautete Selbstmord. Doch sein Krankenpfleger behauptete später in einer BBC-Sendung, die Szene habe keine Spuren eines Suizids gezeigt. Eine DNA-Analyse aus dem Jahr 2019 bestätigte zwar zweifelsfrei, dass der Tote Rudolf Hess war, aber ob er sich selbst erdrosselt hatte oder ermordet wurde, blieb offen. Und ebenso offen blieb, was er Churchill 1941 eigentlich sagen wollte und warum die britischen Archive seine Verhöre so lange unter Verschluss hielten.

Ein dritter Angeklagter, Martin Bormann, wurde gar nicht erst gefasst. Der Chef der Parteikanzlei, den Historiker den Schatten Hitlers nannten, war in der Nacht des 2. Mai 1945 aus dem Bunker geflohen, während Berlin brannte. Ein Zeuge behauptete, er habe Bormanns Leiche nahe dem Lehrter Bahnhof im Mondlicht gesehen.

Doch dafür gab es keinen Beweis, und das Gericht verurteilte ihn am 1. Oktober 1946 in Abwesenheit zum Tode. Jahrzehntelang hielten sich Gerüchte, Bormann sei nach Südamerika entkommen. Bücher und Filme nährten die Theorie.

Die Auflösung kam auf denkbar prosaische Weise: Im Dezember 1972 entdeckten Arbeiter bei Bauarbeiten nahe dem Lehrter Bahnhof zwei Skelette, genau dort, wo der Zeuge die Leichen gesehen haben wollte. Forensische Untersuchungen und 1998 eine DNA-Analyse bestätigten die Identität. Martin Bormann war bei dem Versuch, aus Berlin zu fliehen, gestorben. Sein Körper hatte siebenundzwanzig Jahre lang in Berliner Erde gelegen, während die Welt ihn in Argentinien suchte.

Was die Intelligenztests betraf, die der Gefängnispsychologe Gustav Gilbert an den Angeklagten durchführte, so brachten sie ein Ergebnis hervor, das die Öffentlichkeit verunsicherte. Mit einer einzigen Ausnahme lagen alle Angeklagten über dem Durchschnitt. Der Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht führte die Liste mit einem IQ von 143 an, Göring erreichte 138, und selbst Hitlerjugendführer Baldur von Schirach kam auf 130. Nur Julius Streicher, der antisemitischste Hetzer des Reiches, erreichte mit 106 den niedrigsten Wert.

Gilbert warnte, dass diese Zahlen nichts mit moralischem Charakter zu tun hätten. Doch sie zerstörten das bequeme Bild vom Nationalsozialismus als Werk unwissender Fanatiker. Die Männer, die die Verbrechen geplant hatten, waren intelligent. Und die Rorschach-Tests zeigten, dass sie klinisch gesehen normale Personen waren, ohne gemeinsame psychopathologische Struktur.

Eine der bemerkenswertesten Figuren war Hans Frank, der Generalgouverneur von Polen, unter dessen Verwaltung Millionen Menschen ermordet worden waren. Im Verlauf des Prozesses erlebte er eine dramatische Wandlung. Er erklärte sich für vollständig schuldig, bat um die Sakramente und sagte, er habe begriffen, dass er nicht dem Besten aller Ideale gedient habe, sondern der Bestie selbst. Sein 42 Bände umfassendes Tagebuch, von den Alliierten vollständig beschlagnahmt, legte nahe, dass er immer gewusst hatte, was in seinem Machtbereich geschah.

Das Gericht verurteilte ihn zum Tode. Dann waren da die drei Freigesprochenen. Hjalmar Schacht, Franz von Papen und Hans Fritzsche verließen am Nachmittag des 1. Oktober 1946 das Gefängnis, mussten aber auf eigenen Wunsch noch drei Tage in ihren Zellen bleiben, weil eine verärgerte Menschenmenge vor dem Justizpalast auf sie wartete.

Schacht, der Finanzarchitekt der Aufrüstung und einer der Männer, die Hitler 1933 mit den Industriellen zusammengebracht hatten, wurde fast unmittelbar darauf von deutschen Entnazifizierungsbehörden erneut verhaftet und zu acht Jahren Arbeitslager verurteilt, von denen er nur zwei verbüßte. Hans Frank kommentierte den Freispruch seiner ehemaligen Mitangeklagten mit beißender Ironie. Er sagte, die Verurteilten seien jetzt die einzig Freien, denn für niemanden gebe es eine Freiheit vom Hitlerismus. Die Hinrichtungen selbst waren von Anfang an von einem Skandal überschattet.

Der Henker, Sergeant John C. Woods, hatte behauptet, über jahrzehntelange Erfahrung zu verfügen. In Wahrheit hatte er nie zuvor eine Hinrichtung durchgeführt. Ribbentrop brauchte zehn Minuten, um zu sterben, Keitel in einigen Berichten bis zu vierundzwanzig.

Mehrere Verurteilte schlugen beim Fallen mit dem Kopf gegen die Ränder der Falltür. Der amerikanische Reporter Kingsbury Smith, der die Hinrichtungen beobachtete, beschrieb, dass aus dem Inneren der Galgen minutenlang Stöhnen zu hören war. Eine interne medizinische Inspektion, so schien es, bezeichnete die Exekutionen als Desaster, doch der Bericht wurde nie veröffentlicht. Woods selbst erklärte nach den Hinrichtungen mit offensichtlichem Stolz, er sei nicht nervös gewesen und habe die zehn Nazis aufgehängt.

Er starb 1950 durch einen Stromschlag, als er einen defekten Stromkreis reparierte. Am Ende blieb eine Bilanz, die bis heute nachwirkt. Die Urteile des Nürnberger Prozesses schufen das moderne Konzept des Kriegsverbrechens. Sie legten fest, dass das Befolgen von Befehlen nicht von krimineller Verantwortung entbindet.

Sie erklärten SS, SD und Gestapo zu verbrecherischen Organisationen, nicht aber den Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht, eine Entscheidung, die im beginnenden Kalten Krieg politisch gelegen kam. Und sie brachten den Nürnberger Kodex hervor, jene zehn Prinzipien medizinischer Ethik, die entstanden, nachdem die Prozesse gegen die Naziärzte die Experimente an Menschen offengelegt hatten. Das erste Prinzip lautet, dass die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson absolut unerlässlich ist. Doch selbst dieser Kodex wurde zum Gegenstand einer letzten offenen Frage.

Als sich 2022 sein 75. Jahrestag jährte, so wies der Herausgeber der Gedenkausgabe nach, organisierte keine der führenden bioethischen Institutionen der Vereinigten Staaten eine Veranstaltung zu diesem Datum. Die großen medizinischen Fakultäten schwiegen, die Gesundheitsbehörden schwiegen. Das Dokument, das aus dem Grauen der Konzentrationslager entstanden war und jeden Menschen davor schützen sollte, ohne Zustimmung zum Versuchsobjekt zu werden, schien vergessen worden zu sein von den Institutionen, die es bewahren sollten.

Dieses Vergessen, so lässt sich sagen, ist das letzte der zwanzig Rätsel von Nürnberg. Es benötigt keine freigegebenen Archive und keine DNA-Analysen, um beantwortet zu werden. Es benötigt nur jemanden, der die Frage mit ausreichender Klarheit stellt.